Wegen der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den
Weg gebracht. So soll die EEG-Umlage nicht erst zum Jahresende, sondern bereits zum
1.7.2022 entfallen. Aus steuerlicher Sicht ist insbesondere auf folgende Aspekte
hinzuweisen:

Grundsätzlich beträgt die Pendlerpauschale 0,30 EUR je Entfernungskilometer. Seit dem
Veranlagungszeitraum 2021 gilt ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 0,35 EUR. Eine
weitere Erhöhung (auf dann 38 Cent) war für 2024 bis 2026 vorgesehen, die nun bereits
rückwirkend ab dem 1.1.2022 gelten soll.

Zu dem gleichen Datum soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 EUR auf
1.200 EUR erhöht werden.

Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe keine Einkommensteuer gezahlt werden muss,
soll ab 1.1.2022 von 9.984 EUR auf 10.347 EUR steigen.
Quelle: Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 23.2.2022: „10 Entlastungsschritte für unser Land“