Für Arbeitnehmer; Keine Werbungskosten: Umschulungskosten nach Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung
Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind ohne den vorherigen Abschluss einer Erstausbildung nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Dies gilt selbst dann, wenn der Steuerpflichtige zuvor langjährig Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit erzielt hat. Der Bundesfinanzhof hat diese Entscheidung mit dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) begründet. | Hintergrund Nach § 9 Abs. 6 EStG [...]