Für Eltern; Berechnung des Elterngelds: Einmalige Einnahmen und Tantiemen bleiben außen vor
Das 13. Monatsgehalt und Tantiemen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. Nach Ansicht der Richter prägen einmalige Einnahmen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Monatsgehälter und Erfolgsbeteiligungen) die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht mit der gleichen Nachhaltigkeit wie die monatlichen Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit. Infolgedessen sei [...]