Rundschreiben Mai 2022
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, die Bundesregierung hat nun auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die sog. Vollverzinsung verfassungswidrig ist, beschlossen den Zinssatz bei der Vollverzinsung rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (=1,8 % pro Jahr) festzusetzen. Sofern bei Nachzahlungen bisher keine Zinsen festgesetzt wurden, wird Ihnen in der nächsten [...]