Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
Das Arbeiten von zu Hause als auch das Homeoffice ist spätestens seit „Corona“ aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 gelten für das Arbeitszimmer neue Regelungen; Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen steuerlich abgezogen werden. Auch viele Selbständige nutzen vermehrt das Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer. Sie richten sich ein solches ein und möchten die Kosten dafür steuerlich geltend machen; dabei werden oft die Auswirkungen in der Zukunft nicht bedacht. Mit den Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 kann dies zu einer teuren Steuerfalle werden, sofern das Arbeitszimmer sich in einer dem Selbständigen gehörenden Wohnimmobilie befindet. Sofern der Wert des Arbeitszimmers bestimmte Grenzen (nicht mehr als ein Fünftel des Wertes des gesamten Grundstücks und nicht mehr als € 20.500 beträgt) nicht überschreitet, kann aufgeatmet werden, das Arbeitszimmer wäre dann nicht als Betriebsvermögen auszuweisen. Es muss in jedem Jahr neu überprüft werden, ob durch Steigerungen der Immobilienpreise diese Grenze nicht überschritten wird. In einem solchen Fall wird das Arbeitszimmer „steuerliches notwendiges“ Betriebsvermögen. Eine Besteuerung des auf das Arbeitszimmer entfallenden Gewinns kann bei Veräußerung der Wohnimmobilie oder bei Ende der Nutzung als Arbeitszimmer nicht vermieden werden. Auch wenn keine Wertsteigerungen vorliegen sollten, könnten durch die verminderten Buchwerte durch Inanspruchnahme der Abschreibung steuerbelastete Erträge vorliegen. Sollten Sie, liebe Mandantin und Mandant, ein solches Arbeitszimmer nutzen, sollte über eine steuerliche Vermeidungsstrategie nachgedacht werden.
Übrigens: Was heißt Ofen auf Chinesisch? Ist doch klar: Hei Zung.
Die Welt wird im November ruhig. Der November ist ein schöner Monat, der als Grenze zwischen Herbst und Winter fungiert. Lange Nächte und kurze Tage sind ideal für Unterhaltung. Es wird weihnachtlich, es ist an der Zeit, Dekorationen und Lichter einzuschalten. Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit.
Köln im November 2023
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter