Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

wir haben bereits in einem früheren Rundschreiben über die Änderungen der Kleinunternehmer- regelungen berichtet. Am 28.9.2024 hat der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Jahressteuergesetzen 2024 beraten. Unter anderem regelt das Jahressteuergesetz 2024 den § 19 des Umsatzsteuergesetzes neu.

Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn aktuell sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Steuer € 25.000 (ab 2025) und im laufenden Kalenderjahr               € 100.000 (ab 2025) nicht überschreitet. Diese Regelung ist aber nach EU-Recht nicht mehr zulässig sie muss angepasst werden. Die Umsatzobergrenze für das laufende Kalenderjahr von € 100.000 soll zukünftig ein Grenzbetrag sein bis zu dessen Erreichung die Anwendung der Kleinunternehmer- regelung zulässig ist. Sofern der Grenzbetrag im laufenden Kalenderjahr überschritten wird, ist für den Mehrbetrag die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar. Die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Umsätze bleiben steuerfrei, hingegen unterliegt der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung.

Es gilt voraussichtlich zukünftig also eine Verschärfung. Um keine Nacheile zu erhalten muss der „‘Kleinunternehmer“ seine Umsätze „im Blick“ halten.

Eine weitere Änderung ergibt sich durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (StFeG) für Arbeitnehmer unter anderem mit dem Fortfall der Steuerklassen III und V, die Verheiratete wählen können; diese sollen in die Steuerklasse IV mit Faktor überführt werden. Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer mit diesen Steuerklassen automatisiert ein Faktor für den Lohnsteuerabzug bereitgestellt und den Arbeitgebern elektronisch mitgeteilt wird.

Bitte achten Sie auf unsere beigefüge Sonderausgabe zum Jahresende 2024.

Übrigens: Fortentwicklung bedeutet: „Veränderungen in die richtige Richtung.“ Hoffentlich wird das Ziel erreicht.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Monat November, ein Monat in dem die Natur zur Ruhe kommt, es nicht regnet, die Wolken weinen nur, weil sie die bunten Blätter vermissen.

Köln, im November 2024

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter