Für alle Steuerpflichtigen; Steuernachzahlungen und -erstattungen: Finanzämter setzen vorerst keine Zinsen mehr fest
Nach Ablauf einer zinsfreien Karenzzeit von grundsätzlich 15 Monaten wird bei Steuernachzahlungen und -erstattungen ein Zinssatz von 0,5 % pro Monat zugrunde gelegt. Mit Beschluss vom 8.7.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die jährliche 6%ige Verzinsung für Zeiträume [...]