Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wollen wir über die Beschäftigung von Mitarbeitern im Mini-/Midijob und über die Möglichkeiten, durch Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages in Verbindung mit der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern berichten.

Wer Midijobber beschäftigt, muss ab 1. Juli 2019 anders berechnete Midijob-Gehälter an die Sozialversicherung melden. Ab diesem Zeitpunkt können Midijobber bis zu € 1.300,00 im Monat verdienen und zahlen dann bis zu dieser Höhe nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Midijobs liegen damit zwischen den beitragsfreien 450-Euro-Jobs, den Minijobs, und einer regulären Beschäftigung. Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer steigen nur schrittweise an, Arbeitgeber zahlen jedoch grundsätzlich den vollen Beitragssatz. Interessant ist, ob der Mitarbeiter noch weitere Mini- oder Midijobs ausübt. Entscheidend ist der Jahresgesamtverdienst einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld. Wenn der Verdienst des Midijobbers über € 15.600,00 jährlich liegt, muss der Arbeitgeber die beim Arbeitnehmer nicht erhobene Sozialversicherung nachzahlen. Ein Rückerstattungsanspruch gegen den Mitarbeiter ist nur für die letzten drei Monate möglich. Sobald festgestellt wird, dass die Verdienstgrenze nicht mehr stimmt, muss für die Zukunft korrigiert werden.

Bei der Planung von Investitionen kann ein Investitionsabzugsbetrag bis zur Höhe von € 20.000,00 gebildet werden. Wird nun im Folgejahr ein Notebook für € 1.200,00 netto erworben, kann eine Abschreibung in Höhe von 40 % von € 1.200,00 = € 480,00 in Anspruch genommen werden, so dass noch ein Restwert von € 720,00 verbleibt. Dieser Betrag kann im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden; insgesamt wurden die vollen Anschaffungskosten abgeschrieben.

Übrigens: „Ich will ja nicht sagen, dass es im Büro heiß ist, aber gerade wollte mich eine Mücke stechen und jetzt hält sie den Stachel weinend ins kalte Wasser.“

Wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien.

Köln, im Juli 2019
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter