Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,

zum neuen Jahr hat sich einiges geändert: Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E Rezept usw. In vielen Bereichen sind gesetzliche Neuregelungen in Kraft getreten. Nachfolgend erhalten Sie einen schnellen Überblick für einige solcher Änderungen:

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 EUR brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,82 EUR. Minijobber dürfen 538,00 EUR im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, wurde auch die Übergrenze für Minnijobber angepasst. Dadurch ist sichergestellt, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche (43 Stunden im Monat) arbeiten können. Wenn im Arbeitsvertrag keine generelle Regelung über Stundenlohn enthalten ist, sollte der Arbeitsvertrag geprüft und ggf. angepasst werden.
  • Das Bürgergeld für alleinstehende Erwachsene beträgt 563,00 EUR im Monat.
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.
  • Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Wenn diese Tage in Anspruch genommen werden, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt i.d.R. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
  • Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 beträgt 11.604,00 EUR. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf 6.612,00 EUR je Kind.

Übrigens: Der Lehrer erklärt den Kindern in der Schule den Begriff „Steuern“. Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer. Sie wird dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen. Wer kennt eine indirekte Steuer? Fritzchen: „Die Hundesteuer“. Lehrer: Wieso das denn? Fritzchen: „Sie wird nicht direkt vom Hund bezahlt.“

Wir wünschen Ihnen einen schönen Karneval. Karneval ist die Zeit, in der wir die alltäglichen Sorgen ausblenden und die Freude einschalten.

Köln, im Februar 2024

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter