Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

je unübersichtlicher die Zeiten, desto größer ist der Wunsch nach Stabilität und Sicherheit. Bei den heutigen, sich schnell ändernden Steuergesetzen und ergänzenden Entscheidungen der Finanzgerichte, spielt ein solcher Wunsch bei der steuerlichen Unternehmensplanung eine große Rolle. Jeder Steuerpflichtige kann die steuerlichen Konsequenzen seines Handelns im Vorhinein rechtssicher abklären lassen, indem er bei seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholt. Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die Ämter an diese Auskunft gebunden sind, so dass man Rechts- und Planungssicherheit erhalten kann. In Zeiten komplexer Steuergesetze, in denen sich die steuerlichen Konsequenzen bestimmter Gestaltungen nicht mit hundertprozentiger Gewissheit voraussagen lassen, ist die verbindliche Auskunft daher ein wertvolles Instrument. Diese Rechtssicherheit kostet allerdings Geld: Die Finanzämter erheben für die Bearbeitung von verbindlichen Auskünften eine Gebühr, die sich vorrangig nach dem Gegenstandswert der Auskunft richtet. Kann ein solcher Wert nicht bestimmt oder geschätzt werden, berechnen die Ämter eine Zeitgebühr von 50 € je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit. Sofern ein Antrag auf verbindliche Auskunft vor Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen wird, können die Finanzämter die Gebühr ermäßigen. Die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft sollte bei Zweifelsfragen immer in Anspruch genommen werden.

Auskunft: Kommt ein Mann ins Finanzamt und fragt den Sachbearbeiter: “Ich bin schizophren. Muss ich deshalb zwei Steuererklärungen abgeben?“ Der Beamte denkt einen Augenblick nach“ Ja – wenn Sie beide verdienen.“

Der November gibt uns die Möglichkeit, diese trübe Zeit zu erkennen. Vielleicht haben wir nur verlernt, nach innen zu gehen und uns mit uns selber zu beschäftigen. Schon im 17. Jahrhundert meinte der Philosoph Blaise Pascael: „Alles Unheil kommt von einer einzigen Ursache, dass die Menschen nicht in Ruhe in ihrer Kammer sitzen können.“

Wir wünschen Ihnen einen ruhigen Monat November 2022.

 

Köln, im November 2022

 

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter