Sehr geehrte Damen und Herren,

Scheinselbständigkeit – die Prüfungswelle der Deutschen Rentenversicherung rollt weiter! (Mit-) Unternehmer oder Angestellter? Kaum ein Thema ist so praxisrelevant wie die Problematik der Scheinselbständigkeit. Denn Statusirrtümer haben erhebliche, nicht selten sogar existenzbedrohende Folgen für die betroffenen Arbeitgeber.

Das Phänomen der „Scheinselbständigkeit“ tritt vornehmlich in zwei Konstellationen auf: Die erste große Gruppe von Betroffenen bilden nach wie vor fehlbehandelte Gesellschafter, Geschäftsführer und im Unternehmen mitarbeitende Familienangehörige. Daneben rücken aber auch Kooperationen mit nur vermeintlich selbständigen freien Mitarbeitern, Honorarkräften, Dienst- und Werkleistern sowie Subunternehmern immer stärker in den behördlichen Fokus. Bezogen auf die zuletzt genannte Personengruppe wurde die Risikolage durch das neue AÜG und der dort statuierten Konsequenzen illegaler (Dritt-) Personalüberlassung sogar vom Gesetzgeber noch einmal erheblich verschärft.

Vielfach ist es nicht einfach, aus den vorhandenen Informationen überhaupt auf ein Scheinselbständigkeitsproblem zu schließen, geschweige denn statusrelevante Veränderungen und Ausnahmekonstellationen rechtzeitig zu erkennen. Hinzu kommt, dass die Thematik teilweise durch eine mittlerweile schier unüberschaubare Einzelfallrechtsprechung geprägt ist, weil es trotz einiger gesetzlicher Neuerungen bis heute an eindeutigen und unmissverständlichen Abgrenzungsvorschriften fehlt. Schließlich gilt es in den verschiedenen behördlichen Prüfverfahren viele verfahrensrechtliche Tücken und Besonderheiten zu beachten, mit denen der Unternehmer im Rahmen seiner „normalen“ Tätigkeit nur selten in Berührung kommt.

Fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt bevor Sie Ihre Mitarbeiter aus dem Personenkreis der „angeblich“ Selbständigen in Ihrem Unternehmen beschäftigen. Ihre Berater können Ihnen zur Vermeidung von Scheinselbständigkeitsrisiken Lösungsansätze aufzeigen und helfen, wie Pleiten, Pech und Pannen im Rahmen von Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren vermieden werden können.

Übrigens: Herbst ist, wenn Männer rumrennen als wäre Sommer und Frauen als wäre Winter.

Wir wünschen Ihnen einen wundervollen Herbstausklang.

Köln, im November 2019
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter