Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollen Sie heute auf Gestaltungsmöglichkeiten bei der Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen monatlich an weniger als 15 Tagen zwischen ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte nutzen, hinweisen. Diese können statt der 0,03 %-Methode die pauschale Einzelbewertung wählen. Versteuert werden dann pro Fahrt nur 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer. Diese Methode ist nicht neu, allerdings ist die Anwendung im Lohnsteuer-abzugsverfahren bisher nicht verpflichtend. Das ändert sich aber ab dem 01.01.2019. Ab 2019 muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitstätte einzeln ansetzen. Als Arbeitgeber sollten Sie daher rechtzeitig mit ihren Arbeitnehmern die Vorgehensweise abstimmen.

Wurde beim Lohnsteuerabzug jedoch die 0,03 %-Methode angewendet, ist der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung hieran nicht gebunden, er kann zur Einzelbewertung optieren.

Folgende Eckpunkte der 0,002 %-Methode sind zu beachten:

  • Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber monatlich schriftlich zu erklären, an welchen Tagen (mit Datum) er das Fahrzeug tatsächlich genutzt hat,
  • die Erklärung ist zum Lohnkonto zu nehmen,
  • für den Lohnsteuerabzug kann jeweils die Erklärung des Vormonats zugrunde gelegt werden,
  • die Methode darf unterjährig nicht gewechselt werden,
  • wird eine Einzelbewertung vorgenommen, so ist für alle dem Arbeitnehmer überlassenen Fahrzeuge eine jahresbezogene Begrenzung auf 180 Fahrten vorzunehmen.

Eine interessante Methode den geldwerten Vorteil für die Nutzung eines Firmenfahrzeuges so gering als möglich zu halten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Übrigens: Zwei Babys im Krankenhaus unterhalten sich: „Ich bin ein Junge!“-„Das glaube ich dir nicht!“-„Warte bis die Schwerster raus ist, dann zeige ich es dir!“- Kaum ist die Schwester raus, zieht es die Bettdecke weg, hebt das Beinchen und sagt: „Guck! Blaue Söckchen!“

Wir wünschen Ihnen einen schönen November (Weihnachten steht schon vor der Tür, Wünsche dazu haben wir aber bereits im November).

Köln, im November 2018
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter