Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

(hohe) Einkünfte gefährden die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Kinder und ihren Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern. Eine Voraussetzung ist, dass die monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht überschritten wird. Diese beträgt 445 EUR in 2019. Die Höhe der Einkünfte wird durch die Krankenkasse jährlich überprüft. Aufgrund der Meldung einer Beschäftigung an die Bundesknappschaft erfolgt eine Mitteilung an die persönliche Krankenkasse. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, beträgt die Einkommensgrenze 450 EUR monatlich. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Vermietung einer Einliegerwohnung im eigengenutzten Familienhaus zählen auch dazu. Ist die Grenze von 450 EUR überschritten, ist eine eigene Krankversicherung abzuschließen.

Ab 01.01.2020 gelten verschärfte Regelungen bei der Nutzung bestimmter elektronischer Kassen; diese müssen ab dem Stichtag mittels einer sog. „Technischen Sicherheitseinrichtung“ vor Manipulationen geschützt sein. Sofern Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Kassen verwenden, lassen Sie sich bitte vom Kassenhersteller eine entsprechende Zertifizierung bestätigen. Wir verweisen dieserhalb auf die auf unserer Homepage hinterlegte Information zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ hin.

Übrigens: „Wie heißt eigentlich Deine neue Katze?“ – „Brexit.“ „Wieso denn das?“ „Sie weckt mich jeden Morgen mit lautem Miauen, weil sie raus will. Wenn ich dann die Tür aufmache, bleibt sie unentschlossen stehen. Und wenn ich sie raussetze, starrt sie mich vorwurfsvoll an …“

Wir wünschen Ihnen einen schönen „Wonnemonat“ Mai.

Köln, im Mai 2019
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter