Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

in den letzten Wochen des Jahres 2018 hat der Gesetzgeber mit neuen Vorschriften wieder zugeschlagen. Endgültig verabschiedet wurden das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen (UStAVermG), ursprünglich als Jahressteuergesetz geplant, und das Gesetz zur Entlastung von Familien (FamEntlastG). Wir werden Sie heute und in den folgenden Rundschreiben auf die wichtigsten Inhalte hinweisen.

Steuerentlastung für Familien – was verändert sich?
Mit dem so genannten „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ – kurz Familienentlastungsgesetz – möchte der Gesetzgeber die finanzielle Situation von Familien verbessern. Das Familienentlastungsgesetz gehört zu den zentralen Steueränderungen 2019 und betrifft vor allem die folgenden Kernpunkte:

Erhöhung des Kindergelds
Das Kindergeld wird zum 1. Juli 2019 für jedes Kind um 10 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro.

Kinderfreibetrag wird steigen
Auch den steuerlichen Kinderfreibetrag hebt der Gesetzgeber in zwei Schritten an. Zum 1. Januar 2019 steigt der Freibetrag um 192 Euro von bisher 7.428 Euro auf nunmehr 7.620 Euro. Im darauffolgenden Jahr erhöht sich der Kinderfreibetrag erneut um denselben Betrag auf 7.812 Euro.

Mehr Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des Einkommens von jedem Steuerpflichtigen in Deutschland, auf den der Staat keine Einkommensteuer erhebt. Zur finanziellen Entlastung aller Bürger, allen voran der Familien mit Kindern, steigt der steuerliche Grundfreibetrag ebenso in zwei Schritten. Beträgt der Grundfreibetrag derzeit 9.000 Euro, steigt er im Jahr 2019 auf 9.168 Euro. Im Jahr 2020 klettert der Grundfreibetrag dann noch einmal auf 9.408 Euro.

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Zu Beginn eines jeden Jahres versuchen wir der Verwirklichung unserer Träume einen Schritt näher zu kommen. Wir hoffen alle, dass im neuen Jahr der Durchbruch gelingt und unsere Träume endlich Wirklichkeit werden.

Ein frohes neues Jahr wünschen Ihnen
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter