Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

Pendlerpauschale ist der inoffizielle Name für die Entfernungspauschale, die jedem Steuerzahler für seinen einfachen Weg zur ersten Arbeitsstätte zusteht. Dabei ist es egal, ob der Arbeitsweg mit dem Auto, zu Fuß, auf dem Rad, mit der Bahn oder auf dem E-Scooter zurückgelegt wird. Nur Flüge zählen nicht. Bisher bekam man pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen – und kürzesten – Wegstrecke pauschal 30 Cent. Das ändert sich aber 2021.

Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent. Erst ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Die Pendlerpauschale kann für die einfache Strecke geltend gemacht werden, nicht für Hin- und Rückweg zusammen.

Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Nach diesem Stichtag können ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Dies gilt dann wiederum vorerst bis zum 31.  Dezember 2026.

Die Pendlerpauschale ist Teil der Werbungskosten. Diese können Sie in der Anlage N angeben. Dort tragen Sie dann die entsprechende Kilometerzahl ein.

Nutzen Sie eine Strecke, die zwar länger als die kürzest mögliche, dafür aber schneller ist – etwa weil eine Straße gesperrt ist oder Sie so häufige Staus umgehen – tragen Sie diese längere Strecke ein. Das Finanzamt muss den Umweg anerkennen.

Mit der Entfernungspauschale sind zusätzliche Ausgaben etwa für Parktickets oder Autofinanzierung bereits abgegolten. Sollten Sie allerdings auf dem Arbeitsweg einen Unfall haben, durch den Ihnen Kosten entstehen, können Sie diese zusätzlich zur Pendlerpauschale abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass weder Ihr Arbeitgeber noch die Versicherung für diese Kosten aufkommen.

Für wen lohnt sich die neue Pendlerpauschale?
Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise eine Entfernung zur Arbeitsstelle von 35 Kilometern und sucht er diese 210 Mal im Jahr auf, ergeben sich in 2021 fast 160 Euro höhere Werbungskosten als 2020. Im Jahr 2024 steigen sie in dem Fall noch mal um rund 95 Euro. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsweg bis zu 20 Kilometer beträgt, ergeben sich keine höheren Werbungskosten.

Was ist die neue Mobilitätsprämie?
Neu ist ab 2021 zudem, dass auch Arbeitnehmer von der erhöhten Pendlerpauschale profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. Diese Arbeitnehmer können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen. Den steuerlichen Vorteil durch die höhere Pendlerpauschale, der sich bei einem steuerzahlenden Arbeitnehmer ergeben würde, erhalten diese Arbeitnehmer als Prämie ausgezahlt.

Wenn der Arbeitnehmer mit dem 35 Kilometer Arbeitsweg und den 210 Fahrten zur Arbeit keine steuerliche Wirkung mit der Pendlerpauschale erzielt, weil er ein zu geringes Einkommen hat, kann er eine Mobilitätsprämie von 154,35 Euro erhalten. Die Mobilitätsprämie wird genauso wie die Pendlerpauschale beim zuständigen Finanzamt beantragt.

Übrigens: „Ein Kompromiss ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Partner damit gleich unzufrieden sind“.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit. Machen Sie das Beste aus der Situation, bleiben Sie gesund und vielen Dank für Ihre Treue.

Köln, im Dezember 2020
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter