Für alle Steuerpflichtigen; Erste Tätigkeitsstätte: Kein Abzug von Reisekosten bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Eine Bildungseinrichtung gilt auch dann als erste Tätigkeitsstätte, wenn sie nur im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird. Die Konsequenz dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs: Die Fahrtkosten sind nur in Höhe der Entfernungspauschale absetzbar. Hintergrund: Seit der Neuregelung des Reisekostenrechts (ab 2014) gilt als erste Tätigkeitsstätte auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines [...]