Sehr geehrte Damen und Herren,

unser monatliches Rundschreiben soll Ihnen als Impulsgeber für zahlreiche steuerliche Änderungen, die für Sie von Interesse sein können, dienen. Wir versuchen aufzuzeigen, wo Handlungsbedarf bestehen kann, wo sich Gestaltungschancen auftun und wo Steuerfallen zu vermeiden sind. Zögern Sie bitte nicht, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn sich bei Ihnen zu einzelnen Aspekten Fragen auftun oder ein vertiefendes Informationsbedürfnis besteht.

Besonders hinweisen möchten wir auf unseren Beitrag zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Durch die Rechtsprechung ist der Katalog der möglich ansetzbaren Aufwendungen erheblich erweitert worden.

Wir haben bereits über die verschärfte Anforderung an elektronische Kassensysteme ab 2017 berichtet. Sofern Sie überwiegend Bargeschäfte tätigen, z.B. bei Einzelhandel oder gastronomische Betriebe, ist die Kasse ein zentraler Punkt Ihres Geschäfts, der sogenannte „Point of Sale“. Formale Mängel in der Kassenführung können zu empfindlichen Anpassungen Ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage führen – also handfeste Steuernachzahlungen bedeuten. In Zukunft – voraussichtlich 2020 – wird Unternehmern von Seiten des Finanzamtes noch stärker „in die Kasse gegangen“. Derzeit gibt es Gesetzesentwürfe, die weitere Regelungen zur Verhinderung von Kassenmanipulationen diskutieren. Das Finanzamt soll die Möglichkeit bekommen, mit einer unangemeldeten „Kassennachschau“ die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu überprüfen. Die Regeln, dass Steueraufkommen zu steigern, werden immer drückender. Die Politik scheint die Strategie zu verfolgen: „Den Leuten so viel Angst einzujagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.“

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.

Köln, im Januar 2017
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter

Haftungsausschluss: Der Inhalt unserer Rundschreiben ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht eine individuelle und persönliche Beratung, zu der wir jederzeit für Sie bereit sind.