Sehr geehrte Damen und Herren,

ein ewiger Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen ist der geldwerte Vorteil bei der Gestellung von Dienstfahrzeugen. Neben dem „Auto“ gibt es immer mehr das „Dienstrad“. Bereits ab 2012 hat die Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung von Diensträdern neu geregelt. Arbeitnehmer, die ein betriebliches Fahrrad oder Pedelec privat nutzen, haben dieses monatlich mit 1 % des Bruttolistenpreises zu versteuern. Gleiches gilt auch für die private Nutzung eines Dienstrades durch den Unternehmer selbst. Die Verpflichtung zur Führung eines „Fahrrad Fahrtenbuches“ hat die Finanzverwaltung in ihren Erlass jedoch nicht aufgenommen. Aber auch das „ordnungsgemäß“ geführte Fahrtenbuch bei der Besteuerung eines Vorteils aus einer Pkw-Überlassung ist immer noch ein relevantes Thema. Es ist in der Praxis aufwendig, ein Fahrtenbuch korrekt zu führen, da genaue Angaben über die getätigten Fahrten erforderlich sind. Nicht selten setzen Betriebsprüfer genau an dieser Stelle mit dem Ziel an, das Fahrtenbuch insgesamt zu verwerfen. Die Finanzgerichte haben aktuell die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch präzisiert. Als Mindestangaben sind erforderlich:

  • das Datum,
  • der Kilometerstand am Anfang und Ende einer Fahrt,
  • der Standort,
  • die Reiseroute bei Umwegfahrten und
  • das Reiseziel nebst Reisezweck.

Außerdem müssen die besuchten Kunden oder Geschäftspartner namentlich genannt werden. Alle diese Angaben müssen in übersichtlicher und geordneter Form im Fahrtenbuch selbst enthalten sein.

Bonmot zum Schluss (Johann Wolfgang von Goethe, 28.8.1749 – 22.3.1832):

„Die doppelte Buchführung ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes. Ein jeder guter Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen. Sie lässt uns jederzeit das Ganze überschauen, ohne dass wir es nötig hätten, uns durch das Einzelne verwirren zu lassen.“

Wir wünschen Ihnen in der fünften Jahreszeit viel Spaß beim Feiern. Kölle Alaaf.

Köln, im Februar 2017
Friedbert Scheiffarth, Kollegen um Mitarbeiter

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