Für GmbH-Geschäftsführer: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 2.4.2024
Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2022 endete bereits am 31.12.2023 (gilt insbesondere für AG, GmbH und GmbH & Co. KG). Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 2.4.2024 kein [...]