Für Arbeitgeber – Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte nur noch über die Steuererklärung
Das Thüringer Finanzministerium hat auf Folgendes hingewiesen: Außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre), die unter die Tarifermäßigung des § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden seit dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. [...]