Für Arbeitgeber: Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur Privatnutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt (2.11.2023, Az. S 2334 A – 32 – St [...]