Rundschreiben August 2022
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, mit dem Start in den August stehen verschiedene gesetzliche Neuregelungen an. Zunächst ist die Neuregelung zu nennen des Zinssatzes der Vollverzinsung. Der Gesetzentwurf senkt den Zinssatz für Nachzahlung- und Erstattungszinsen nach § 233 a AO rückwirkend ab dem 01. Januar 2019 auf 0,15 % pro Monat (=1,8 % pro Jahr). Die Angemessenheit dieses [...]