Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

2019 sind in der Steuergesetzgebung wieder wichtige Weichenstellungen erfolgt, die sich entweder schon jetzt oder spätestens ab 2020 sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen auswirken. Dabei steht das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Fortentwicklung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ im Fokus. Neben verschiedenen Begünstigungen für betriebliche Elektromobilität enthält es auch einige Entlastungen im Bereich der Lohnsteuer. Außerdem sind umsatzsteuerliche (Neu-)Reglungen ein wichtiger Bestandteil des JSG und der geplanten EU-Mehrwertsteuerreform. Hier gibt es Vereinfachungen, jedoch die Verschärfungen überwiegen. Zudem sorgen der Brexit und die verschärften Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 für große Unsicherheiten. Für Immobilienbesitzer gibt es bei Investitionen interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Ebenso hat sich 2019 einiges in der Rechtsprechung getan. Es gab eine Vielzahl spannender Urteile, zum Beispiel zur doppelten Haushaltsführung, zu den umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen, zur Fremdüblichkeit von Arbeitsverträgen sowie zur Privatnutzung von Firmenwagen. Wir haben im Laufe des Jahres darüber berichtet.

Über Einzelheiten der sich für 2020 ergebenden Änderungen werden wir in unseren weiteren Rundschreiben informieren.

Es gibt vier gute Dinge in der Welt – altes Holz, um Feuer zu machen, alten Wein, um ihn am Feuer zu trinken, alte Bücher um darin zu lesen, und besonders wichtig, alte Freunde, um ihnen zu vertrauen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2020.

Köln, im Dezember 2019
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter