Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

die Ampelkoalition hat ein drittes Entlastungspaket entworfen. In unserem aktuellen Rundschreiben sind die Eckpunkte dargestellt. Inwieweit diese Entlastungen Gesetzeskraft werden, wird durch den Bundestag und ggf. Bundesrat beschlossen werden.

Für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 soll es für Wohngeldempfänger einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss geben: Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll als Sonderausgaben geltend machen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Das Bundeskabinett hat am 14.09.2022 das Jahressteuergesetz beschlossen. Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Referentenentwurf in unserem weiteren Text. Weiterhin sieht das Gesetz ergänzend zum Referentenentwurf vor, das zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen nun die gesetzliche Ertragssteuerbefreiung kleinerer Anlagen sowie einen Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer vor. Mit Wirkung zum 01.01.2023 werden Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis 30 kW-Peak und auf solchen Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, je Wohn- oder Gewerbeeinheit bis 15 kW-Peak von der Ertragsteuer befreit. Für die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll ab dem 1.1.2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnung oder andern Gebäuden installiert wird.

Übrigens: Für Börsenspekulanten ist der Oktober einer der gefährlichsten Monate. Die anderen sind Juli, Januar ‚September, Februar, April, November, Mai, März, Juni, Dezember und August. (Zitat: Mark Twain)

Wir wünschen Ihnen einen schönen Oktober. Der Herbst ist die Jahreszeit, in der die Natur die Seite umblättert.

Köln, im Oktober 2022

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter