Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

das Bundesfinanzministerium hat ein Entwurfsschreiben zu Praxisfragen betreffend dem Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben enthält wichtige Abgrenzungen und Erläuterungen für Betroffene und stellt etliche Punkte klar, die in der Praxis für Verunsicherung gesorgt hatten. Die sogenannte Dezember-Soforthilfe zur Abmilderung der hohen Energiepreise ist am 14.11.2022 vom Bundesrat beschlossen worden und am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Die vom Staat getragenen Leistungen sind für bestimmte Empfänger nämlich steuerpflichtig.

Der Bundesfinanzhof vertrat in einem Urteil die Auffassung, dass bei fehlenden Vergleichspreisen für andere Grundstücke auch ein zeitnah zur Schenkung vereinbarter Kaufpreis für das betreffende Grundstück maßgebend sein kann.

Ein wichtiger Hinweis für GmbH, UG und andere Gesellschaften, die im Transparenzregister gemeldet sein müssen: Die Übergangsregelung zur Unstimmigkeitsmeldung läuft mit dem 1. April 2023 aus. Sofern Ihre Gesellschaft meldepflichtig ist, sollten Sie nochmals überprüfen, ob Ihre Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister korrekt gemeldet sind. Betroffen sind all diejenigen Fälle, in denen eine Meldung zum Transparenzregister nach der bis zum 31. Juli 2021 geltenden Rechtslage entbehrlich war, da die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Registern ersichtlich waren. Hier galt eine sogenannte Meldefiktion, nach der die Meldepflicht an das Transparenzregister als erfüllt galt, wenn die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister zu entnehmen waren. Hintergrund: Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssten spätestens seit 01.08.2021 die sog. wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen lassen.

 

Übrigens: “Ein fester Standpunkt ist ein auf ein Minimum reduzierter Horizont“

Im März ist die schlimmste Phase des Winters vorbei. Der Schnee taut – sofern vorhanden – und die Welt verwandelt sich wieder in sich selbst. Wir wünschen Ihnen einen schönen März und einen schönen Frühling.

 

Köln, im März 2023

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter