Liebe Leserinnen und Leser,

der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat auch zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit die bestehende Rechtslage untermauert.

Die richtige Rechtsformwahl für ein Unternehmen ist sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht eine wichtige Entscheidung. Neben der GmbH erfreuen sich auch Personengesellschaften großer Beliebtheit bei Gründern und unternehmerischen Kooperationen. Anders als bei der GmbH gibt es bei der Personengesellschaft keine strengen Anforderungen an Beschlüsse der Gesellschafter und auch Änderungen der Satzung sind weitgehend ohne den Gang zum Notar möglich. Das macht diese Rechtsform durchaus attraktiv. Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wurde bereits am 17.09.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Regelungen dieser umfassenden Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts sind bereits seit dem 01.01.2024 in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Gesellschaftsregister für diese Rechtsform geschaffen, das an die Funktionsweise des Handelsregisters angelehnt ist. Grundsätzlich ist die Eintragung einer GbR dort freiwillig, in bestimmten Fällen kann jedoch ein faktischer Zwang dazu bestehen.

Wer anderen Personen Unterhalt zahlt, kann die Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen als steuermindernd beantragen. Seit 2025 gilt aber ein Barzahlungsverbot. Unterhaltsbeträge müssen zur steuerlichen Anerkennung seitdem per Überweisung auf das Konto des Unterhaltsempfängers geleistet werden. Eine Ausnahme bilden aber Sachleistungen, also sogenannter Naturalunterhalt (z.B. mietfreies Wohnen). Da in solchen Fällen kein Geld fließt, kann der Wert der Sachleistung oder zumindest ein Teil davon unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dieses Überweisungserfordernis steuermindernd beantragt werden. Unterhaltszahlungen für ein Kind können nur abgesetzt werden, wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr besteht.

Anbei eine Sonderausgabe zu unserem Rundschreiben mit Ideen zu Gehaltgestaltung von Mitarbeitern.

Übrigens: Treffen sich zwei Mäuse. Sagt die eine: „Ich bin ja so verliebt!“ Fragt die andere: „Hast du ein Foto von ihm?“ Holt die erste ein Bild heraus und zeigt es ihrer Freundin, die schreit entsetzt auf: „Das ist ja eine Fledermaus!“ „Oh Gott, zu mir hat er gesagt, er ist Pilot.“

Nach dem gregorianischen Kalender ist der Mai der fünfte Monat des Jahres. Benannt ist dieser Monat nach der römischen Göttin Maia, der Göttin des Frühlings und der Fruchtbarkeit.

Wir wünschen Ihnen schöne Maitage.

Köln, im Mai 2025

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter