Sehr geehrte Damen und Herren,

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die Zahl der Urlaubstage pro Jahr kann durch den Arbeitgeber oder Tarifvertrag allerdings erhöht werden. In der Regel muss der Urlaub eines Jahres bis Ende März des Folgejahres genommen werden, da er ansonsten verfällt. Wird der Arbeitnehmer jedoch während des Urlaubs krank und weist dies durch eine ärztliche Bescheinigung nach, werden die Urlaubstage nicht angerechnet. Aber was ist, wenn keine Gelegenheit ist, den Urlaub zu nehmen, und dieser ausgezahlt werden soll? Nach den zwingenden Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 4 BUrlG) ist eine finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Urlaub der Erholung dient und zwingend in Natur gewährt und genommen werden muss. Eine Barauszahlung ist rechtlich ausschließlich bei der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Eine abweichende Vereinbarung wäre unwirksam. Angesammelte Urlaubsansprüche verfallen durch fortlaufende Erkrankung jedoch nicht sofort. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rechtsprechung für Langzeiterkrankte bleiben die Ansprüche für einen Zeitraum von 15 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres bestehen.

Ab dem 1. Juli 2026 führt die Rentenerhöhung dazu, dass viele Rentner erstmals steuerpflichtig werden. Diese Anpassung betrifft insbesondere Personen mit einem monatlichen Einkommen zwischen 1200 und 1700 Euro. Viele Rentner wissen nicht, dass das Finanzamt keine gesonderte Benachrichtigung verschickt, wenn die Rentenerhöhung 2026 die Grenze zur Steuerpflicht überschreitet. Wer in diesen Bereich fällt, muss eigenständig aktiv werden und die Einkommensteuer Rente korrekt abführen.

Übrigens: „Wenn man gar nichts mehr zu verlieren hat, dann hat man die Chance, doch noch wieder etwas zu gewinnen.“

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Urlaubszeit im Juli mit viel Zeit zum Entspannen.

Köln, im Juli 2026

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter