Das Bundesfinanzministerium (20.1.2021, Az. IV A 8 – S 1544/19/10001 :001) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2019 bekanntgegeben. Die Richtsätze wurden für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt. Sie sind für die Verwaltung ein Hilfsmittel, um Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen.