Das Steuerrecht ist ständig im Fluss. Unabhängig von großen Steuerreformen und regelmäßigen Jahressteuergesetzen kommt es immer häufiger zu unterjährigen Änderungen der steuerrechtlichen Vorschriften.

Im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung ist die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 %, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, erfolgt. Für diese Wirtschaftsgüter kann statt der AfA in gleichen Jahresbeträgen (lineare AfA) die degressive AfA beansprucht werden. Die neue Rechtslage entspricht derjenigen, die bereits für Anschaffungen/Herstellungen in der Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2010 gegolten hat. Die degressive Abschreibung kennt verschiedene Formen. Bei der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG handelt es sich um die sog. degressive Buchwertabschreibung (Abschreibung vom Restwert nach einem gleichbleibenden Abschreibungssatz). Die Jahres-Abschreibungsbeträge sind in den ersten Jahren der Nutzung relativ hoch und werden dann von Jahr zu Jahr geringer. Die Entscheidung welche Abschreibungsmethode gewählt wird, muss bei Erstellung des Jahresabschlusses getroffen werden.

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Dabei müssen die bisherigen Einheitswerte ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden.

Die Mehrheit der Bundesländer prüft ein eigenes Modell für die neue Berechnung der Grundsteuer. Vier Länder haben sich bereits dafür entschieden, noch ist aber kein einziges Gesetz beschlossen worden. 6 Länder wollen demnach das von der Bundesregierung vorgeschlagene Konzept umsetzen: Berlin, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und das Saarland. Hier müssen vor 2025 Grundstücke und Gebäude aufwendig neu bewertet werden. Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen dagegen wollen einfachere Modelle einführen. Die restlichen 6 Länder sind noch unentschlossen, prüfen aber auch, ob sich abweichende Modelle für sie lohnen. Die Änderungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung aufkommensneutral erfolgen. Ob dies in Corona-Zeiten auch verwirklicht wird?

Ein Festbankett. Ein Mann tritt ans Mikrophon: „Meine Damen und Herren, ich habe meine Brieftasche mit 800 € verloren. Der Finder bekommt eine Belohnung von 50 €.“ Aus dem Hintergrund eine Stimme: „Ich gebe 75!“

Der September hat sich pünktlich zum Herbstanfang wettermäßig angepasst. Der Herbst ist der Frühling des Winters. Wir wünschen Ihnen schöne Tage.

Köln, im September 2020
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter