Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

in der Praxis hat sich die steuerfreie Inflationsausgleichprämie in kürzester Zeit zu einem der beliebtesten Gehaltsextras entwickelt. Die Inflationsprämie gibt es bei Tarifverhandlungen, nach Streiks oder als freiwillige Belohnung anstatt einer Abfindung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Es verbleiben jedoch einige Fallen, die es zu vermeiden gilt. Bitte fragen Sie bei uns nach, wenn Sie die Zahlung einer Inflationsprämie an Ihre Mitarbeiter beabsichtigen.

Dazu folgender Hinweis: Im Jahr 2023 muss für ein zu versteuerndes Einkommen zwischen Euro 10.909 und Euro 15.999 nur der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bezahlt werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen Euro 63.515 und Euro 277.825 vom Finanzamt erhoben.

Das bereits in 2022 in Kraft getretene Nachweisgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die wesentlichen Arbeitsbedingungen – auch bei einem Minijobber – in Schriftform auszuhändigen und das Dokument zu unterschreiben. Unser Rat: Gehen Sie von Anfang an auf Nummer sicher und schließen einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der alle notwendigen Bestandteile enthält, die das Nachweisgesetz verlangt.

Übrigens: Steuerhinterziehung ist der strafbare Versuch des Steuerzahlers, das staatliche Versprechen der Steuergerechtigkeit auf privater Basis zu realisieren.

Weltweit gilt der 1. Mai als „Tag der Arbeit“. Allerdings darf natürlich auch der Tag der Arbeit mit Nichtarbeiten begangen werden. Wir wünschen Ihnen einen schönen sonnigen Monat Mai 2023.

Köln, im Mai 2023

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter