Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Ausgabe geben wir Ihnen aktuelle Informationen und einige Schwerpunkte zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Besonders weisen wir auf finanzielle Hilfen für Solo-Selbständige hin. Die Soforthilfe haben auch viele Soloselbständige beantragt und bewilligt erhalten, die keine Büroräume angemietet, keine betrieblichen Kredite aufgenommen haben und keine Leasingraten für das betriebliche Fahrzeug zahlen. Das war auch korrekt, weil der Antrag auf Soforthilfe 2020 vier alternative Voraussetzung vorsah, nämlich, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen oder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 01.03.2020 durch die Corona-Krise weggefallen sind oder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert oder die Tätigkeit durch behördliche Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise massiv eingeschränkt wurden. Im Bewilligungsbescheid wird jedoch darauf hingewiesen, dass „der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe unter Verwendung eines amtlichen Vordrucks“ der nächsten Steuererklärung beizufügen ist und die dazugehörigen Unterlagen vorzuhalten sind. Sofern die Soforthilfe wie beantragt bewilligt und später festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zum Erhalt nicht vorlagen, ist man zu einer Rückzahlung des überzahlten Betrages verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass die Kosten des privaten Lebensunterhalts, wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden dürfen. Wie zu rechnen ist, erfahren wir hoffentlich noch. Weitere Hinweise sind in unserem Rundschreiben enthalten.

Unsere Informationen entsprechen dem uns bekannten Rechtsstand vom 24.04.2020. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Übrigens: „Wenn der Staat Pleite macht, geht natürlich nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger“

Wir wünschen Ihnen einen schönen und vor allem gesunden Monat Mai 2020, denn der Frühling ist die Musik der Natur.

Köln, im Mai 2020
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter