Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

in den letzten zwölf Monaten veröffentlichte das Bundes-finanzministerium 190 Schreiben und Erlasse, dies ist ein bisher nie dagewesener Rekordstand. Für den Berater bedeutet das, sofern er sich umfassend informieren will, dass er in jeder Arbeitswoche der vergangenen zwölf Monate rund vier Erlasse zu bearbeiten hatte. Der Staat entfernt sich immer weiter von Montesquieu, dem Vater der Gewaltenteilung (1784 erschien sein Werk „Vom Geist der Gesetze“), der gesagt hat: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Das gilt natürlich auch für Erlasse.

Bei nahezu jedem gewerblich oder freiberuflich tätigen Steuerpflichtigen befindet sich ein Kfz im Betriebsvermögen. Aufgrund der privaten Mitbenutzung sind regelmäßig hohe Privatanteile zu versteuern. Dies erfolgt i.d.R. nach der pauschalen 1 %-Methode. Es ist zu umfangreich Ihnen alle Möglichkeiten im Einzelnen aufzuführen, deshalb nur einige Schlagworte dazu: Neuwagenkauf und Zubehör, Rundung des Neuwagenlistenpreises, Fahrten für andere Einkunftsarten, Kostendeckelung usw.

Zu Beginn der Corona Pandemie konnten Unternehmen eine „Corona Soforthilfe des Bundes“ beantragen. Die Höhe variierte zwischen T€ 9 und T€ 30 und war von der Anzahl der Mitarbeiter abhängig. Anspruchsberechtigt waren nur gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der freien Berufe etc. Die Finanzämter prüfen nunmehr anhand der abgegebenen Steuererklärungen für 2020, ob auch Nichtberechtige Zahlungen erklärt haben. Da die Auszahlung ggf. zu Unrecht erfolgt ist, erstellen die Finanzämter eine Mitteilung an die Bewilligungsinstitutionen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.

Köln, im Januar 2022
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter