Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

Das Bundesarbeitsgericht stellte in seinem Beschluss vom 13.9.2022 klar, dass Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Festlegungen zum Inhalt der Arbeitszeitdokumentation sind noch nicht getroffen worden. Aber um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten wirksam gewährleisten zu können, muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers aufzeichnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant im ersten Quartal 2023 einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu machen. Zurzeit ist im ArbZG geregelt, dass der Arbeitgeber zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit über acht Stunden sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen verpflichtet ist.

Reform der GbR: Die GbR wird durch geplante Änderungen als Außengesellschaft zum 1. Januar 2024 grundlegend neu konzipiert. Die Einführung eines Gesellschaftsregisters will für die rechtsfähige Außengesellschaft Publizität und Transparenz schaffen. Insbesondere für eine GbR mit vielen Gesellschaftern führt dies zu Vereinfachungen, da nicht bei jedem Gesellschafterwechsel die einzelnen Register geändert werden müssen. Die Änderungen sehen zudem vor, dass das Vermögen künftig nicht mehr den Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft selbst zugeordnet sein soll. Außerdem führen Tod oder Kündigung eines Gesellschafters nur zu dessen Ausscheiden, nicht aber zur Auflösung der Gesellschaft. Die bisherige enge persönliche Bindung der Gesellschafter wird dadurch aufgeweicht.

Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet, wenn nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Man gehört zum Verkäuferkreis, wenn man mehr als 30 Verkäufe auf einem Online-Marktplatz tätigt. Dann sollte man dem Finanzamt glaubhaft belegen können, warum die Verkäufe stattgefunden haben, um eventuelle Steuernachzahlungen zu vermeiden.

Übrigens: Wussten Sie, dass die Basis jeder gesunden Ordnung ein großer Papierkorb ist? Und wussten Sie auch: Arbeit dehnt sich in dem Maße aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen fröhlichen Karnevalsmonat Februar 2023.

Köln, im Februar 2023

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter