Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

wird über das Gehalt gesprochen, ist meist nur der Brutto- oder gar nur der Nettolohn gemeint. Doch das Arbeitsentgelt ist die Summe aller Lohnbestandteile. Zu ihnen gehören neben dem Barlohn auch die unentgeltlich oder verbilligt gewährte Sachleistungen. Während Barlohn immer mit dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers steuer- und sozial-versicherungspflichtig ist, kann der Arbeitgeber andere Lohnbestandteile zum Teil steuerfrei gewähren oder pauschal besteuern. Zudem sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei auch noch Sozialversicherungsbeiträge.

Unproblematisch ist das Ganze, wenn statt einer Barlohnerhöhung steuerbegünstigte Lohnbestandteile vereinbart werden. Doch es kann auch anders gehen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Gehaltsumwandlungen vereinbaren. Das Ganze hat jedoch einen Haken: Vielfach kann die Steuerfreiheit oder günstige Steuerpauschalierung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Lohnbestandteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Doch was heißt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn? Aus der Sicht der Finanzverwaltung schließen sich Gehaltsumwandlungen und die Gewährung von Lohnbestandteilen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gegenseitig aus. Die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH) kommen hingegen mit Urteilen vom 1. August 2019 zu einer anderen Rechtsauffassung. Unter bestimmten Umständen sehen sie auch bei einer Gehaltsumwandlung mit Barlohnverzicht und zweckgebundener Gewährung anderer Lohnbestandteile das Zusätzlichkeitserfordernis durch den Arbeitgeber als erfüllt an. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

Zwei Kollegen unterhalten sich: „Ich fragte meine Tochter gestern nach der Zeitung. Sie sagte, ich sollte mit der Zeit gehen und gab mir ihr iPad: Egal, die Fliege ist jetzt tot.“

Wir wünschen Ihnen einen schönen Karneval, lassen Sie sich vom „Bazillus karnevalitis“ und nicht von der Grippe infizieren.

Köln, im Februar 2020
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter