Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

Die Bundesinnenministerin, Frau Nancy Faeser, bereitet einen Gesetzentwurf vor, woraus sich nahezu ein Barzahlungsverbot für bestimmte Geschäfte ergeben werden. Künftig soll  es eine Bargeldobergrenze von € 10.000 geben. Diese Maßnahme soll die Gefahr verringern, dass Kriminelle ihre Vermögenswerte verschleiern. Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien sollen generell ausgeschlossen werden. Das Verbot erstreckt sich auch auf Gegenleistungen, z.B. Tausch, Kryptowährungen etc.

Sofern Sie noch beabsichtigen, Grundbesitz im Rahmen vorweggenommener Erbfolge zu übertragen, verweisen wir auf den Hinweis in unserem Rundschrieben bezüglich möglicher Änderungen in den Bewertungsvorschriften

.Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf den Resturlaub und dessen möglichen Verfall schriftlich hinzuweisen und aufzufordern, die Resturlaubstage bis zum 31.03. des Folgejahres zu nehmen. Nur dann kann ein möglicher Resturlaubsanspruch ggf. gekürzt werden. Die Beweislast über die Mitteilung trägt der Arbeitgeber.

Ein Weihnachtsgeld ist eine zusätzlich zum regulären Entgelt gewährte Gratifikation. Für das Weihnachtsgeld gibt es gesetzliche Regelungen. Danach haben Mitarbeiter – außer es existieren Tarifbindungen o.ä. – keinen Rechtsanspruch darauf. Haben Sie regelmäßig freiwillig Weihnachtsgeld gezahlt, dann haben Sie eine Betriebsübung begründet, die den Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen gibt. Sofern Sie beabsichtigen, eine solche Betriebsübung in Zukunft zu ändern, empfehlen wir Ihnen, einen entsprechenden fachmännischen Rat dazu einzuholen.

Der Dezember ist die Zeit, näher zusammenzurücken, ein Feuer anzuzünden und sich vom Knistern des Holzes verzaubern zu lassen. Ein neues Jahr beginnt; 365 neue Tage, 365 neue Taten, 365 neue Chancen und 365 beste Wünsche. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Übrigens: Der Dezember hat eindeutig mehr Kalorien als der Rest des Jahres.

Köln, im Dezember 2022

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter