Für Alleinerziehende beträgt der Entlastungsgrundbetrag 4.008 EUR im Kalenderjahr.
Ab 2022 wird er beim Lohnsteuerabzug automatisch im Rahmen der Steuerklasse II
berücksichtigt. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinformation Nr. 2022/3
vom 6.1.2022) hat nun darauf hingewiesen, dass der ab dem zweiten Kind zu
gewährende Erhöhungsbetrag von 240 EUR nur auf Antrag des Steuerpflichtigen in
ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) als Freibetrag berücksichtigt werden
kann. Wird kein Antrag gestellt, wirkt sich der Erhöhungsbetrag (erst) über die
Steuererklärung aus.