Für Personengesellschaften; Durch Gewinnverzicht volles Elterngeld sichern
Der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn ist bei einem Personengesellschafter nicht anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen anzurechnen, wenn der Gesellschafter für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Sachverhalt Nach dem Gesellschaftsvertrag [...]