Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandatn,

uns ist klar: Sie brauchen zurzeit keine zusätzlichen Aufgaben. Davon hatten Sie in den letzten Monaten mehr als genug. Spreche ich mit Mandanten, höre ich gerade nur eins:

„Mein Bedarf an Neuigkeiten und Änderungen ist gedeckt. Ich möchte endlich in Ruhe meine Arbeit machen und Unerledigtes nachholen.“

Deshalb unsere Infos. Damit Sie wieder genug Zeit haben, gewissenhaft Ihren alltäglichen Aufgaben nachzugehen und dabei trotzdem souverän auf kurzfristige Änderungen reagieren können. Zum Beispiel:

Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten – der Einheitswert als Berechnungsgrundlage wird dann seine Gültigkeit verlieren. Das ist noch eine Weile hin. Trotzdem sollten Sie als Immobilieneigentümer sich das Thema für dieses Jahr vormerken. Für alle der rund 36 Millionen sogenannter wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes müssen nun für Zwecke der Grundsteuer neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Hierzu werden in einer Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 neue Grundsteuerwerte festgestellt, die der Grundsteuer dann ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur Angaben zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche und zum Baujahr des Gebäudes notwendig. Grundstückseigentümer müssen diese Angaben in einer Feststellungserklärung an ihr Finanzamt übermitteln.

Auch wenn der 01.01.2022 schon vorbei ist – Sie haben nichts versäumt. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können dann ab dem 01.07.2022 über die Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022.

Weiteres Aktuelle entnehmen Sie bitten den nachfolgenden Beiträgen.

Übrigens: Fritz fragt seinen Freund: “Wie kommt man zu so einem Job?“ „mit Fleiß, Intelligenz und Durchsetzungsvermögen…“ – „Und wie hast Du es geschafft?“

Das Tageslicht lebt täglich länger, freuen wir uns auf das Frühjahr.

 

Köln, im März 2022

Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter