Sehr geehrte Damen und Herren,

jeden Tag wird eine neue „steuerliche Sau“ durchs Dorf getrieben. Haben Sie auch zuweilen dieses Gefühl, z.B. Vermögenssteuer, Reichensteuer und vieles mehr. Manchmal ist es auch nur ein kleines Ferkel. Aber auch das kommt ständig, erzeugt jede Menge Wirbel und schon ist es wieder fort. Aber am nächsten Tag rast wieder eines durch das virtuelle Dorf. An manchen Tagen sind es auch zwei. Eine Flut von Nachrichten strömt auf uns ein, wir können nicht alle in uns Aufnehmen.

Um Sie in unserem letzten Rundschreiben des Jahres 2016 nicht über die Gebühr zu belasten, greifen wir nur die wichtigsten Gesetzesänderungen auf, welche ebenso in Teilen rückwirkend zu betrachten sind und berichten für Sie über die „Mini-Steuerreform“ zur Entlastung von Familien sowie über ein Urteil des EUGH über die Möglichkeit der rückwirkenden Rechnungsberichtigung. Weitere Beiträge, insbesondere in der Sonderausgabe zum Jahresende 2016 betreffen komplexe Sachverhalte aus Steuern und Recht.

Es hat schon geschneit, in vielen Teilen Deutschlands und in den benachbarten Alpenländern. Grund genug für den Wintersport zu planen, auch wenn es gerade Bindfäden regnet. Denn was gibt es Schöneres, als im Winter mit kalter Nase und Pudelmütze auf Skiern durch den Schnee zu gleiten?

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnacht, einen guten Rutsch in das Jahr 2017 mit viel Gesundheit und Erfolg.

Köln, im Dezember 2016
Friedbert Scheiffarth, Kollegen und Mitarbeiter

Haftungsausschluss: Der Inhalt unserer Rundschreiben ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht eine individuelle und persönliche Beratung, zu der wir jederzeit für Sie bereit sind.